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Kurz:
Starthilfe / Existenzgründerinitiative -Team
Ausführliche Antwort:
Um Existenzgründern und denen, die es werden wollen, effektiv und fachlich kompetent Unterstützung zu geben, damit ihnen ein optimaler Start in die Selbstständigkeit gelingt, gibt es das Netzwerk "Existenzgründerinitiative des Landkreises Uecker-Randow".
Folgende Partner haben sich hier zusammengeschlossen: Förder- und Entwicklungsgesellschaft Uecker-Randow, bürex Neubrandenburg, IHK zu Neubrandenburg, Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern, Agentur für Arbeit, Jobcenter des Landkreises, Gewerbepark Ost Pasewalk, Bildungswerk des Allg. Unternehmensverbandes Neubrandenburg, Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Außenstelle Schwerin, TFA-Bildungswerk Neubrandenburg GmbH, Enterprise MV, Regionales Ressourcencenter Pasewalk, @Netzwerk.de, Sparkasse UER, Bürgschaftsbank M/V GmbH, Mittelständische Beteiligungsgesellschaft MV und AOK MV .
Unter Downloads finden Sie alle Ansprechpartner Stand 19.09.2006 - Existenzgründerinitiative des Landkreises Uecker-Randow http://www.feg-vorpommern.de/index.php?act=doc&id=96
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Kurz:
Kleinunternehmerregelung / Es wird keine Umsatzsteuer erhoben.
Ausführliche Antwort:
Unternehmen, deren Umsatz im Vorjahr die Grenze von derzeit 17.500 Euro nicht überschritt, und deren Umsatz im laufenden Jahr die 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird, sind von der Umsatzsteuer befreit (§ 19 UStG). Beide Bedingungen müssen zutreffen. Wird die Tätigkeit erst begonnen, wird der zu erwartende Umsatz geschätzt. Ein Kleinunternehmer kann sich für die freiwillige Umsatzsteuerveranlagung entscheiden, damit ein Vorsteuerabzug möglich wird. Diese Erklärung ist dann für fünf Jahre verbindlich. Auch eine aufwändige kaufmännische Buchführung kann für Kleinunternehmer entfallen, wenn sie bestimmte Umsatz-, Gewinn- und Wirtschaftswert-Grenzen nicht überschreiten. Die Gewinnfeststellung zur Ermittlung der Steuerschuld kann ggf. durch eine einfache Einnahme-Überschussrechnung auf einem amtlichen Vordruck erfolgen.
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Kurz:
Bilanz / Aufstellung der Vermögenswerte u. Verpflichtungen
Ausführliche Antwort:
Die Bilanz ist eine vollständige Aufstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen eines Unternehmens, die die Leistungskraft einer Gesellschaft misst. Die Aktivseite gibt Auskunft über die Mittelverwendung im Unternehmen und zeigt die erworbenen Ansprüche wie liquides, immaterielles oder Sachvermögen. Die Passivseite gibt Auskunft über die Mittelentstehung und damit die Finanzierung des Unternehmens. Wichtig ist hier das Verhältnis des dem Unternehmen unbeschränkt zur Verfügung stehenden Eigenkapitals zum zeitlich befristeten Fremdkapital. Im Gegensatz zu der Gewinn und Verlustrechnung, die Auskunft über Zeiträume gibt, stellt die Bilanz eine Bestandsaufnahme zum Bilanzstichtag dar.
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Kurz:
Einkommensteuer / Steuer auf Ihr Einkommen
Ausführliche Antwort:
Jeder, der ein Einkommen erwirtschaftet oder bezieht, muss Einkommensteuer bezahlen (bei Arbeitnehmern heißt sie Lohnsteuer, weil sie automatisch vom Lohn abgezogen wird). Die Einkommensteuer hängt von der Höhe des Einkommens ab. Bei Einzelunternehmern oder Gesellschaftern von Personengesellschaften gilt: Wenn sie keine Gewinne, sondern Verluste erwirtschaften, so müssen sie keine Einkommensteuer bezahlen. Ihre Einkommensteuer wird nach Ablauf eines Kalenderjahres - spätestens bis zum 31. Mai des Folgejahres - fällig. Um Ihre Höhe ermitteln zu lassen, müssen Sie Ihre Einkommensteuererklärung bei dem für Sie persönlich zuständigen Finanzamt einreichen. Eine Fristverlängerung bis zum 30. September für die Abgabe der Einkommensteuererklärung kann nur von einem Steuerberater beantragt werden. In der Einkommensteuererklärung müssen Sie Ihre gesamten Einkünfte aufführen. Wenn Sie Ihren Gewinn durch einen Betriebsvermögensvergleich ermitteln, müssen Sie der Einkommensteuererklärung eine Abschrift der Bilanz (bei Betriebseröffnung auch die Eröffnungsbilanz) und der Gewinn- und Verlustrechnung beifügen.
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Kurz:
Abschreibungen / Wertminderungsbetrag durch Nutzung der Anlagegüter
Ausführliche Antwort:
Gegenstände des Anlagevermögens (z.B. Maschinen, Fahrzeuge, etc., aber auch Patente, Lizenzen u.ä.) verlieren im Laufe der Nutzungsdauer an Wert, z.B. durch Verschleiß oder technischen Fortschritt. Als Abschreibung bezeichnet man den Betrag, der dieser Wertminderung durch die Nutzung der Anlagegüter entspricht. Er wird in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand verbucht und in der Kostenrechnung als Kostenfaktor angesetzt.
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Kurz:
Gewerbesteuer / eine Gemeindesteuer
Ausführliche Antwort:
Von Ort zu Ort erheben die Gemeinden unterschiedlich hohe Gewerbesteuersätze, je nachdem, ob und inwieweit die Kommune an der weiteren Ansiedlung von Unternehmen interessiert ist. Die Gewerbesteuer wird auf den Gewerbeertrag berechnet. Liegt der Gewerbeertrag unter 24.500 Euro, so ist keine Gewerbesteuer abzuführen (das gilt nicht für Kapitalgesellschaften, wie z.B. GmbH, AG). Die Gemeinden erteilen den Gerwerbesteuerbescheid. Die Gewerbesteuer ist eine abzugsfähige Betriebsausgabe (d.h. vor Gewinn).
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Kurz:
Fremdkapital / Finanzierung durch Banken usw.
Ausführliche Antwort:
Fremdkapital sind z.B. alle Kredite von Banken, öffentlichen Fördereinrichtungen oder andere, die gegen einen festen Zinssatz Finanzen zur Verfügung stellen.
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Kurz:
Gewerbesteuer / ja
Ausführliche Antwort:
Einzelpersonen und Personengesellschaften wird beim Gewerbeertrag ein Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro gewährt. Ein Gewinn bis zu dieser Höhe bleibt somit gewerbesteuerfrei. GmbH's zahlen vom ersten Euro Gewinn Gewerbesteuer, weil bei ihnen Geschäftsführervergütungen der tätigen Inhaber Betriebsausgaben darstellen. Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer mit einem eigenen Hebesatz der Gemeinde. (siehe auch Frage 9)
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Kurz:
kalkulatorischer Unternehmerlohn / Die Summe der Privatentnahmen
Ausführliche Antwort:
Der kalkulatorische Unternehmerlohn ist die Summe der Privatentnahmen, die der Unternehmer mindestens benötigt, um privat "über die Runden" zu kommen. Bei der Berechnung des eigenen Unternehmerlohnes sind alle Kosten zu berücksichtigen, die für den Lebensunterhalt (und ggf. den der Familie) und die laufenden Verpflichtungen zu verzeichnen sind - also von den täglichen Lebensmitteln, der Miete etc. über Versicherungen, Beiträge, Spar- bzw. Reservebeträge bis hin zur Vereinsgebühr, z.B. für Hobbys usw.
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Kurz:
Umlaufvermögen / Gegenstände, die laufend neu eingekauft werden müs
Ausführliche Antwort:
Zum Umlaufvermögen gehören alle sich ständig verbrauchende/verkaufende Gegenstände, die laufend neu eingekauft werden müssen, z.B. Warenlager für den Verkauf, Betriebs- und Hilfsstoffe, Rohstoffe für die Produktion.
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Kurz:
Anlagevermögen / alle langfristig benötigten Betriebsanlagen
Ausführliche Antwort:
Unter Anlagevermögen versteht der Kaufmann alle langfristig benötigten Betriebsanlagen, die für das Unternehmen notwendig sind z.B. Fahrzeuge, Laden- und Büroeinrichtungen, Maschinen und Vorrichtungen für den Betrieb, Gebäude und Grundstücke.
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Kurz:
Franchise / Eine Form der Unternehmensgründung
Ausführliche Antwort:
Franchise heißt, dass ein Unternehmen - der Franchisegeber - Ihnen Namen, Marketing und Know-How liefert (ein fertiges Unternehmenskonzept einschließlich Waren und Dienstleistungen). Darüber hinaus sichert er, dass in einem bestimmten Gebiet kein anderer Franchise-Nehmer agiert. Unternehmensgründungen auf der Grundlage des Franchising gewinnen immer mehr an Bedeutung.
Siehe auch die Videos auf GRUENDER-MV.DE: http://www.gruender-mv.de/news/gruendertv/index.html?videoId=1522
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Kurz:
Betriebshaftpflicht / empfehlenswert
Ausführliche Antwort:
Was die Privathaftpflichtversicherung für die Privatperson ist die Betriebshaftpflichtversicherung für den Betrieb. Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen Dritter in folgenden Bereichen Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer und seine gesetzlichen Vertreter sowie angestelltes Personal, dessen Fehlverhalten Sie ebenfalls gegen sich anrechnen lassen müssen.
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